Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hüpfburgverleihes Inhaber Andreas Börngen

Anschrift:            Rathenauplatz 13, 04442 Zwenkau

 

Es gelten ausschließlich die nachgenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Angebot und Vertragsabschluss

Sobald Sie das Kontaktformular an uns senden, geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Mietbedingungen (E-Mail oder auf dem Postweg oder Abgabe beim Vermieter) sowie Rücksendung des unterzeichneten Mietvertrages (E-Mail oder per Post oder Abgabe beim Vermieter) bzw. durch Bestätigung des Mietvertrages per E-Mail zustande und wird vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt. Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Mündliche Nebenabreden können nicht anerkannt werden und sind daher nicht gültig.

 

Preise

Rechnungsbetrag brutto inkl. 19% MwSt.

Zu besonderen Anlässen (z.B. Einschulung) kann eine Preissteigerung erfolgen.

 

Zahlung und Kaution

Nach Abschluss des Mietvertrages bzw. 4 Wochen vor dem Datum des Miettages/Mietzeitraumes ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des im Mietvertrag ausgeführten Grundmietpreises fällig. Die Zahlung des Restbetrages ist in bar zum Zeitpunkt der Abholung fällig. Der Zahlungsverkehr hat entweder in bar oder per Überweisung auf das Geschäftskonto zu erfolgen. Andere Zahlungsweisen werden nicht akzeptiert.

Die vereinbarte Kaution wird in bar bei Abholung der Mietsache beim Vermieter hinterlegt.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Das Widerrufsrecht lt. BGB findet keine Anwendung, da es sich um auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellte Angebote und Leistungen handelt. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg an Dritte zu überlassen.

 

 

Mietbedingungen

Der Mieter übernimmt die Mietsachen in einwandfreiem Zustand. Eventuelle, bei der Benutzung der Mietsache auftretende Schäden sind dem Vermieter sofort und unverzüglich zu melden. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu bewahren. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

Stornierung des Mietvertrages

Gebuchte und bestätigte Miettermine verstehen sich als verbindlich. Kann ein verbindlich bestätigter Miettermin durch den Vermieter oder den Mieter verschuldet nicht eingehalten werden, so sind über eine Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung hinausgehende Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen. Die Erstattung der Anzahlung erfolgt über Herausgabe eines Gutscheines in der entsprechenden Höhe.

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die durch das Benutzen der Hüpfburg entstanden sind. Hierfür trägt der Mieter die volle Verantwortung. Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Mieter über. Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.

Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Das „Schlechtwetter-Risiko“ geht zu Lasten des Mieters. Eine Rückzahlung des Mietpreises aufgrund von Schlechtwetter, Regen, starkem Wind ab Windstärke 4 oder höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates, Regen, Sturm) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand.

 

Pflichten des Mieters

Maßgeblich für die Benutzung sind die Betriebshinweise, die der Hüpfburg sowie die in der Anlage 2 zu diesem Mietvertrag beigefügten Merkblatt aufgeführten Aufbauregeln, beigefügt sind. Die Hüpfburg ist gemäß der Aufbauanleitung auf- und abzubauen. Die allgemeinen Mietbedingungen für die Hüpfburganmietug (Anlage 1 zum Mietvertrag) sowie die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung (Anlage 2 zum Mietvertrag) sind Bestandteile dieses Mietvertrags.

Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.

Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verlust, nähere Informationen siehe Anlage 1.

Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen.

Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg Dritten zu überlassen.

Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erhebt der Vermieter eine Nachgebühr in der Höhe des Tagessatzes pro anfallenden Tag. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Nutzungsbedingung

Die Hüpfburg Rakete, Hüpfburg Hundeland Dalmatiner, Hüpfburg Jungle, Hüpfburg mit großer Doppelrutsche und Tunnel, Hüpfburg Schloss mit kleiner Rutsche und die Hüpfburg Schloss mit Doppelrutsche sind NUR für private Veranstaltungen (Kindergeburtstag, Einschulung o.ä.) zugelassen.

Die Hüpfburg Pirat, Hüpfburg Kinderschloss, Hüpfburg Superhelden und die Hüpfburg Pilz sind nach DIN EN 14960 für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen zugelassen z.B. für die Nutzung an Schulen, in Kindergärten, Firmenfeiern etc.)

Maßgeblich für die Benutzung sind die Betriebshinweise, die der Hüpfburg sowie die in der Anlage 2 zu diesem Mietvertrag beigefügten Merkblatt aufgeführten Aufbauregeln, beigefügt sind. Die Hüpfburg ist gemäß der Aufbauanleitung auf- und abzubauen. Die allgemeinen Mietbedingungen für die Hüpfburganmietug (Anlage 1) sowie die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung (Anlage 2) sind Bestandteile dieses Mietvertrags.

Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.

Die Hüpfburg darf nicht mit Schuhen betreten werden. Aus hygienischen Gründen ist die Benutzung der Hüpfburg nur mit Socken gestattet.

Es dürfen keine Gegenstände (Haarspangen, Ketten, Schlüssel, Brillen usw.), Speisen (auch Kaugummi im Mund), Getränke, Haustiere usw. in die Hüpfburg mitgenommen werden.

 Das Springen und Ziehen auf und an den Seitenwänden und Sicherheitsnetzen ist nicht gestattet.

Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.

Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.

Das Gebläse ist vor Feuchtigkeit, insbesondere vor Regen, zu schützen, die Zuluftöffnung darf nicht verdeckt oder zugestellt werden.

Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 220V Wechselstrom 50 Hz zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten, Stromkosten sind ausdrücklich nicht im Mietpreis inbegriffen.

Anlieferungen/Diebstahl / Sachbeschädigung

Nach Absprache mit dem Vermieter kann der Hin- und Rücktransport am Miettag gegen Aufpreis übernommen werden. Die Transportkosten richten sich nach der Entfernung zum Verwendungsort.

Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Wünscht der Mieter eine Abholung am Folgetag, werden zusätzlich 50% des Tagesmietpreises berechnet. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Hüpfburg über Nacht abzubauen und diese trocken und in einem geschlossenen Raum zu lagern. Im

Fall eines Diebstahls oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.

Bei einer Vermietung über mehrere Tage ist der letzte Tag des Mietzeitraumes maßgebend. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Mieter dem Vermieter für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.

Reinigung und Trocknung

Alle Mietgeräte müssen trocken und ausgefegt zurückgegeben werden. Die Ausfegung der Hüpfburg hat im aufgeblasenen Zustand zu erfolgen. Hier ist ein Besen mit weichen Borsten zu verwenden. Bei groben Verschmutzungen (über die Normalen gebrauchsspuren hinaus) ist der Vermieter berechtigt, die hinterlegte Kaution einzubehalten.

Es sind keine Reinigungsversuche in „Eigenregie“ gestattet, da diese unter Umständen noch mehr Schaden anrichten können und zum Totalschaden der Hüpfburg führen können.

Auf Schäden, Verschmutzungen oder nasse Stellen jeder Art ist der Vermieter unverzüglich bei der Rückgabe der Hüpfburg hinzuweisen (siehe auch Punkt 4).

Sonstiges

Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig und gelten als nicht getroffen und sind schriftlich zu vereinbaren.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen und natürlichen Personen in Borna.

 

 

Impressum:

Andreas Börngen

Rathenauplatz 13

04442 Zwenkau

 

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